Hagel verursacht in der Schweiz jährlich Versicherungsschäden in Millionenhöhe. Hagelschäden sind Umweltereignisse und gehören versicherungstechnisch zu den Elementarschäden.
Hagelschaden und Auto-Haftpflichtversicherung: Haben Sie für Ihr Auto lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann müssen Sie die Kosten für eine Reparatur des Hagelschadens selbst übernehmen. Denn: Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Elementarereignissen wie Hagelschlag nicht.
Hagelschaden und Teilkaskoversicherung: Gute Nachrichten für Versicherte mit Teilkasko: Hier zahlt die Versicherung bei Hagelschaden. Als Faustregel gilt: Die Teilkasko lohnt sich für bis achtjährige Autos.
Hagelschaden und Vollkaskoversicherung: Die Teilkasko ist Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Das heisst: Auch mit einer Vollkaskoversicherung müssen Sie die Kosten für die Reparatur von Hagelschäden nicht selber tragen.
Haben Sie für Ihr Auto keine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Dann kann es bei einem Hagelschaden teuer werden. Eine Teilkaskoversicherung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn Sie Ihr Auto unüberdacht im Freien parkieren.
Die Reparatur von Hagelschäden an einem Auto kostet schnell mehrere Tausend Franken. Die effektiven Kosten hängen dabei stark vom Fahrzeug und der Schwere des Schadens ab. Insbesondere bei älteren Autos kann Hagel unter Umständen auch zu einem Totalschaden führen. Die Reparaturkosten können dann gegebenenfalls den Zeitwert des Autos übersteigen.
Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen entschädigen den tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden – abzüglich allfälligem Selbstbehalt. Die maximale Deckungssumme ist meist auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs plus Zubehör beschränkt.
Melden Sie einen Hagelschaden möglichst schnell Ihrer Versicherung. Geben Sie auf keinen Fall selbst eine Reparatur in Auftrag. Denn: Die Versicherung hat das Recht, die Beulen vor der Reparatur zu begutachten. Sie wird Ihnen den Umständen entsprechend Anweisungen geben und an eine Garage, eine Gutachterin oder einen Gutachter verweisen.
Kommt es zu grossflächigen Hagelschäden, richten Autorversicherer teils ein Servicecenter ein. Dort begutachten Fachleute die beschädigten Fahrzeuge. Damit wirken die Versicherungen Verzögerungen entgegen, die durch die Vielzahl der Schäden entstehen können.
Gut zu wissen: Hagel hinterlässt grundsätzlich «nur» Dellen im Lack respektive Sprünge in der Scheibe. Lackschäden wie Kratzer sind in aller Regel nicht auf Hagelschlag zurückzuführen.
Die durch den Hagel entstandenen Dellen stören Sie nicht? Dann haben Sie neben einer Reparatur auch die Möglichkeit, sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen.
Beachten Sie jedoch: Bei einem weiteren Hagelschaden wird die Versicherung nicht den vollen Schaden übernehmen. Schliesslich kann dann nicht mehr eindeutig festgestellt werden, welche Beule von welchem Hagelschauer stammt. In der Praxis zieht die Versicherung die Auszahlungssumme des letzten Hagelschlags vom neuen Gesamtschaden ab. So ermittelt sie die tatsächliche Schadenshöhe.
Wichtig: Bei Leasingfahrzeugen wird Ihnen bei der Rückgabe ein nicht reparierter Hagelschaden in Rechnung gestellt.
Nicht alle Schäden an parkierten Fahrzeugen sind Parkschäden im Sinn der Versicherung. Entscheidend ist, wer den Schaden verursacht:
Beschädigt eine unbekannte Person Ihr parkiertes Auto, handelt es sich um einen Parkschaden. Hier greift – falls vorhanden – die Parkschadenversicherung.
Ist die Täterschaft bekannt, kommt die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person für den Schaden auf.
Haben Sie am eigenen Auto den Schaden selbst verursacht, kommt – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung zum Zuge. Versicherungstechnisch handelt es sich dann um eine Kollision.
Schadenverursacher | Betroffenes Auto | Wer zahlt? |
|---|---|---|
Eine unbekannte Person | An Ihrem Auto | Ihre Parkschadenversicherung, falls vorhanden. |
Eine bekannte Person | An Ihrem Auto | Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. |
Sie selbst | An Ihrem Auto | Ihre Vollkaskoversicherung, falls vorhanden. |
Sie selbst | An einem fremden Auto | Ihre Haftpflichtversicherung. |
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich. In manchen Fällen verlangen die Versicherungen bei der Parkschaden-Meldung in der Schweiz einen Polizeirapport. Wen Sie zuerst kontaktieren, hängt vom Unfallhergang ab:
| Schaden am eigenen Auto | Schaden an fremdem Auto | |
|---|---|---|
| Wen muss ich kontaktieren? | Hängt vom Schadensverursacher ab:
| Besitzer des Fahrzeugs, eigene Haftpflichtversicherung, ggf. Polizei |
Warten Sie auf die Besitzerin oder den Besitzer des Autos und füllen Sie gemeinsam das Unfallprotokoll aus.
Verständigen Sie die Polizei, wenn die Halterin oder der Halter des Autos nicht auffindbar ist. Sonst machen Sie sich strafbar.
Lassen Sie die betroffene Scheibe schnellstmöglich reparieren. Auch kleine Glasschäden können für Lenker und Fahrzeug problematisch werden. Zerspringt etwa das Glas beim Fahren, ist die Verletzungsgefahr gross.
Glasschäden sind bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung gedeckt. Je nach Versicherung müssen Sie im Schadensfall einen Selbstbehalt bezahlen.
Zu Glasschäden zählen Bruchschäden an:
Frontscheiben/Windschutzscheiben
Seitenscheiben
Heckscheiben
Dachscheiben
© 2025 Created by DG